Wem gehören die Daten, die Sie erzeugen?
Juristisch ist die Frage bis heute nicht sauber beantwortet — und genau davon profitieren die Plattformen. Die DDA treibt die Debatte um „Daten als Eigentum" voran: Wer Daten erzeugt — als Bürger, als Unternehmen, als Maschine im Mittelstand — muss durchsetzbare Rechte an ihnen haben. Der Data Act macht erste Schritte; die DDA arbeitet daran, dass aus Zugangsrechten echte Eigentumsrechte werden.
Schluss mit dem digitalen Kolonialismus.
Seit 2018 fordert die DDA ein Entlohnungssystem: Wer fremde Daten wirtschaftlich nutzt, muss einen adäquaten Gegenwert leisten. Was damals visionär klang, ist im KI-Zeitalter zur zentralen Verteilungsfrage geworden — man sehe nur auf die Lizenzverhandlungen zwischen Verlagen und KI-Konzernen um Trainingsdaten. Die DDA entwickelt mit ihren Teilnehmern Modelle, wie Datenentlohnung praktisch, fair und rechtssicher funktioniert.
Gleiche Bedingungen in der Aufmerksamkeits-Ökonomie.
Deutsche E-Commerce- und Medienunternehmen — vor allem KMU — sind bei der Kundenansprache von den Daten der US-Plattformen abhängig und werden dabei systematisch benachteiligt. Die Antwort der DDA: multilateraler, reziproker Austausch von Nutzungs- und Präferenzdaten unter den Teilnehmern, datenschutzkonform und nach gemeinsamen Qualitätsstandards. Nicht jeder gegen jeden, sondern alle mit allen — zu gleichen Bedingungen.
Gesetze begleiten, bevor sie geschrieben werden.
DSGVO, DMA, DSA, Data Governance Act, Data Act, KI-Verordnung: Das europäische Datenrecht entsteht in hohem Tempo — oft ohne dass die Praxis der Datennutzer am Tisch sitzt. Die DDA beobachtet, evaluiert und kommentiert die Rechtsentwicklung kontinuierlich und bringt die Perspektive derer ein, die mit Daten arbeiten: von der Auslegungsfrage im Data Act bis zur nächsten Novelle.
Die Handlungsfelder der DDA werden von den Teilnehmern gemeinsam priorisiert und weiterentwickelt.
Bringen Sie es ein →